Link-los

Eigentlich wollte ich heute etwas nettes schreiben, aber aus aktuellem Anlass gibt es einen Aufreger der Woche und der hat es in sich.

Da hat der europäische Gerichtshof ganze Arbeit geleistet. Am Donnerstag fiel ein Urteil in einen Urheberrechtsprozess, der aus meiner Sicht den Sinn des Internets in Frage stellt. Der EuGH schränkt die Linkfreiheit ein. Internetnutzer können schon mit einem Link das Urheberrecht verletzen, egal ob sie das auf ihrem Blog oder bei Facebook, Twitter und Co tun.

Der Einsatz von Hyperlinks auf Internetseiten und in Blogs wird neu reguliert. Durch das gefällte Urteil darf man von nun an nur Dinge verlinken, für die man eine möglichst schriftliche Einverständniserklärung des Urhebers hat. Das bedeutet für mich als Bloggerin, keine YouTube-Videos mehr, in Rezensionen keine Titelbilder von Büchern, sofern ich nicht vorher bei den Verlagen um Erlaubnis bitte und keine Fotos außer meinen eigenen (das habe ich sowieso schon so gehandhabt). Des Weiteren betrifft es Links zu allen Seiten, von denen ich die Verfasser nicht kenne. Das Verlinken von privaten Blogs mit Zustimmung des jeweiligen Blogbetreibers scheint noch erlaubt zu sein, aber selbst da muss man vorsichtig sein. Denn dort könnte der Bloginhaber Inhalte verlinkt haben, für die er keine Genehmigung eingeholt hat. Wie immer geht es auch bei diesem Urteil nur um eines – Geld in Form von Gewinnerzielungsabsichten. Auch wenn ich keinen kommerziellen Blog habe, so bedeutet das nicht, dass ich aus dem Schneider bin. Denn die Linie zwischen kommerziell und nicht-kommerziell ist nur schwer zu ziehen. Jeder der einen Werbefinanzierten Blog sein eigen nennt, steht damit schon mal auf der kommerziellen Seite. Aber auch ich, die ich durch meine Rezensionen Werbung für die Publikationen mache (auch wenn ich dafür kein Geld bekomme) kann mit Abmahnungen rechnen. Denn das Urteil erlaubt allen Anwälten der Welt bei mir abzukassieren, wenn ich keine Genehmigung es Urhebers nachweisen kann. Was realistisch gesehen auch völlig unmöglich ist.

An sich ist es ja schön, wenn sich jemand über das Urheberrecht Gedanken macht, um Künstler und Autoren zu schützen. Ich habe dafür vollstes Verständnis. Aber das aktuelle Urteil des EuGH schafft mehr Rechtsunsicherheit, als es zu beseitigen. Wenn man das Verlinken von Inhalten im Internet unterbindet, dann ist das zwangsläufig das Ende des Internets. Soweit wird es zwar nicht kommen, aber wenn man es genau nehmen will, dann sagt das Urteil genau das aus. Im Grunde ist es nichts anderes, als die Einschränkung von Presse- und Meinungsfreiheit, wenn ich und andere, Inhalte aus Blogs oder von Nachrichtenseiten nicht mehr ohne weiteres verlinken bzw. teilen darf.

Aus diesem Grund werde ich bis zur weiteren Klärung keine Links mehr posten, zu Bildern und Seiten von denen ich keine Genehmigung habe. Da sage ich nur, willkommen im Vorinternetzeitalter.

Insgeheim frage ich mich ja, wie Google das handhaben will. Die Google-Suche besteht ja nur aus Links von denen sehr viele das Urheberrecht verletzten. Man darf gespannt sein.

Nun, da ich das Urteil ja nicht verlinken darf, ist hier das abschließende Urteil des Gerichtshofs der europäischen Union in Worten:

»Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass zur Klärung der Frage, ob das Setzen von Hyperlinks auf eine Website zu geschützten Werken, die auf einer anderen Website ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers frei zugänglich sind, eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne dieser Bestimmung darstellt, zu ermitteln ist, ob die Links ohne Gewinnerzielungsabsicht durch jemanden, der die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der Werke auf der anderen Website nicht kannte oder vernünftigerweise nicht kennen konnte, bereitgestellt wurden oder ob die Links vielmehr mit Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt wurden, wobei im letzteren Fall diese Kenntnis zu vermuten ist.«

Quelle: netzpolitik.org

6 thoughts on “Link-los

  1. Ich glaube, du übertreibst ein wenig, wenn du gar keine Links mehr setzen möchtest. Es hat aber dennoch schon immer gegolten, dass man aufpassen sollte, was man verlinkt, und es besser ist, nur seriöse Seiten zu verlinken.

    1. Auch seriöse Seiten können unseriösen Inhalt verlinken. Das weiß man als Nutzer aber nicht. Letztendlich ist man in der Pflicht, das zu prüfen, aber wer hat schon die Zeit dafür. Robots&Dragons nehmen das jedenfalls sehr ernst. Sie haben ihren wöchentlichen SpaceSweep, eine Zusammenstellung lustiger Internetinhalte, genau deshalb eingestellt. Das sollte uns doch zu denken geben.

  2. Ich verstehe den zitierten Wortlaut anders:
    Wenn der Verlinker etwas für die Verlinkung von dem Werkbereitsteller kassieren würde, dann wäre er zu belangen, wenn der eigentliche Urheber der Bereitstellung des Werkes nicht zugestimmt hat. Denn wo Geld zwischen Parteien fließt, muss angenommen werden, dass man sich (Verlinker) vorab über seinen Geschäftspartner (Bereitsteller) und dessen Berechtigungen informiert hat.
    Ein Verlinker, der einen Hyperlink ohne Gewinnerzielung setzt, sollte demnach wie bisher nicht belangt werden können.
    Aber vielleicht bin ich mit der Interpretation auch ganz daneben.
    Auf welchem Fall basiert denn das Urteil vom EuGH?

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