EmoG, WEmoG und GEIG

Ich hatte heute ein superinteressantes Online-Seminar, Thema: »Werden Sie zum GEIG-Profi.«

Jetzt fragen sich natürlich einige, was das heißt und was die anderen Abkürzungen im Titel dieses Beitrags bedeuten. Ich schicke schon mal voraus, dass sich nur Deutsche solche Namen ausdenken können. In kaum einer anderen Sprache kommen solche Wort-Ungetüme vor.

  • Hinter EmoG steckt das Elektromobilitätsgesetz, das die gesetzlichen Grundlage bildet, um elektrisch betriebene Fahrzeuge im Verkehr zu bevorteilen. Es trat 2015 in Kraft.
  • Das WEmoG – Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – ersetzte ab 1.12.2020 das WEG – Wohnungseigentumsgesetz – und legt fest, dass der Ausbau von Lademöglichkeiten für E-Autos von Eigentümergemeinschaften und Hausbesitzern nicht behindert werden darf.
  • Das GEIG wiederum legt fest, wie die Ladeinfrastruktur bei Neubauten und im Bestand auszusehen und vorzubereiten ist. Die Abkürzung bedeutet: Gebäudeelektromobilitätsinfrastrukturgesetz. Cool, oder!

Ich frage mich immer, wer sich solche Worte ausdenkt. Da sitzt bestimmt irgendein Jurist in einem Ministerium, der nichts anderes macht, als sich komplizierte Namen für Gesetze auszudenken.

Jedenfalls habe ich heute wieder was dazugelernt. Ich wusste bereits, dass bei neugebauten Wohnhäusern mit mehr als fünf Stellplätzen, jeder Stellplatz mit einem Leerrohr für eventuelle Lademöglichkeiten ausgestattet werden muss. Das gilt auch für Tiefgaragenstellplätze. Bei Bestandsgebäuden die umfassend saniert werden und mehr als zehn Stellplätze haben, muss die Infrastruktur ebenfalls nachgerüstet werden. Sofern sie nicht sieben Prozent der Gesamtkosten übersteigt.

Neu war mir, dass ab 1.1.2025 alle Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt haben müssen! Ausgenommen sind kleine und mittelständige Unternehmen mit maximal 30 Mio Euro Umsatz im Jahr und – bitte beachten – öffentliche Gebäude (Rathäuser, Ministerien, Regierungsgebäude und sonstige wie Altenheime, Bibliotheken, Friedhöfe, Museen, Schulen, Schwimmbäder, Sportplätze, Stadthallen, Theater). Das sind eigentlich diejenigen Gebäude, bei denen ich das zur Pflicht gemacht hätte. Der Staat sollte nämlich mit gutem Beispiel vorangehen und nicht nur den Steuerzahlern Vorschriften machen.

Das alles hat zur Folge, dass den Handwerksbetrieben in der Elektrobranche die Arbeit in Zukunft nicht ausgehen wird. Deshalb spezialisiere ich mich auf Arbeit jetzt auf E-Mobilität und PV-Anlagen. Die Gesetze sind da im stetigen Wandel. Um die hochgesteckten Ziele der Regierung  zu erreichen, muss noch sehr viel getan werden. Es würde schon reichen, die Bürokratie zurückzufahren. Es braucht keine hundert Gesetze und zehntausend Vorschriften, manchmal ist weniger mehr – auch was die Namen der Gesetze angeht.